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Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie

Angebot im Überblick

Professionelle Immobilienschätzer mit  
Schwerpunkt im Kanton Bern.

 

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Verschiedene Preisklassen
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Beispiel Scheidung

Sie sind verheiratet und lassen sich scheiden. Sie möchten das gemeinsame Haus übernehmen. Oder Sie möchten die Immobilie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner überlassen. 

Damit die Übernahme geregelt werden kann, muss nun geklärt werden, welchen Gegenwert das Haus in Franken hat. Diesen Wert nennt man Verkehrswert. Der Verkehrswert ist der Preis, der aktuell für das Haus unter Berücksichtigung der Altersentwertung, der Grösse und der Lage auf dem Markt bezahlt würde.

 

Es lohnt sich, den Verkehrswert sauber abzuklären. Dafür bieten sich unsere vollwertigen Immobilienschätzungen an. Unsere Expertinnen und Experten begutachten die Liegenschaft vor Ort. Im Schätzungsbericht leitet sie den Verkehrswert anschliessend transparent her. Weil wir wissen, dass es um viel geht, werden uns Schätzungen mehrfach überprüft.

Beispiel Erbschaft oder Schenkung

Sie haben zusammen mit Geschwistern ein Haus geerbt. Nun möchte zum Beispiel Ihre Schwester die Liegenschaft übernehmen. Die anderen Erben geben der Schwester die Möglichkeit die Liegenschaft aus der Erbmasse heraus zu kaufen, wobei ihr Erbanteil als Anzahlung angerechnet wird.

 

Auch hier muss geklärt werden, wie viel Wert das Haus hat, das heisst zu welchem Preis es aktuell verkauft werden könnte. Deshalb lohnt sich auch hier eine exakte, plausibilisierte Immobilienbewertung erstellen zu lassen, welche den Zustand, die Grösse und die Lage der Liegenschaft berücksichtigt. 

Ist der Verkehrswert des Hauses bekannt, kann dieser zum übrigen Erbe addiert werden. So erhält man den den Gesamtwert der Erbschaft in Franken. Die Erbschaft kann dann gerecht aufgeteilt werden.

Beispiel Haus verkaufen

Sie wollen Ihr Haus verkaufen, sei es aufgrund des Alters, weil die Kinder ausgeflogen sind oder weil sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. 

Damit Sie das Haus nicht unter seinem Wert verkaufen oder allenfalls weit über dem Wert ausschreiben, lohnt sich eine Schätzung. Bei Hausverkäufen genügt oft eine günstige Kurzschätzung. Denn wie viel die Käufer zu zahlen bereit sind, zeigt sich letztlich bei den Verhandlungen. Alternativ können Sie aber auch bei einem Hausverkauf eine vollwertige Schätzung machen lassen, die Sie dann den Interessenten zeigen können.

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